Das Wichtigste zuerst: Erfüllst du bestimmte Voraussetzungen, kannst du meine Leistungen anteilig bei deiner Krankenkasse abrechnen. Die gesetzliche Grundlage hierfür bilden die Paragrafen 24h SGB V (Schwangerschaft und Geburt) sowie 38 SGB V („Haushaltshilfe“).
Einfach formuliert, muss ein Arzt – zum Beispiel dein Frauenarzt – feststellen, dass deine gesundheitliche Situation weitere Unterstützung notwendig macht. Dafür stellt er deiner Krankenkasse eine Bescheinigung aus. Übrigens: Bis zum sechsten Tag nach der Entbindung darf das auch deine Hebamme machen.
Ich bin da und helfe dir. Wenn du mich buchst, unterstütze ich dich dabei, den Antrag bei deiner Krankenkasse zu stellen. Gemeinsam sorgen wir dafür, dass alle notwendigen Dokumente und Informationen vorliegen, damit deinem Antrag zugestimmt wird.
Die Kriterien für eine Übernahme durch deine Krankenkasse sind nicht erfüllt? Dann kannst du mich auch gerne privat buchen. Denn jede Mama hat ein Recht auf meine Hilfe – natürlich auch du.
Lust auf ein Erstgespräch? Ich freue mich darauf, dich kennenzulernen.